Hier finden Sie alle Unterlagen zum Verwaltungsgerichtsverfahren April 2015 bezüglich
der Erschließungsbeiträge "Breitensteinstraße" Bad Feilnbach.
Nach Versendung der Bescheide zum Erschließungsbeitrag erfolgten von 28 Eigentümern Widersprüche bei Gemeinde und Landratsamt. 20 Betroffene hielten den Einspruch bis zur Beendigung des
Musterverfahrens aufrecht.
(Beginn ganz unten!)
Das LRA Rosenheim hat die eingereichten Einsprüche abschlägig beschieden. Dem Antrag auf Fristverlängerung bis 31.07.14 wurde stattgegeben. Weiterhin sind Fakten nicht stimmig.
Liebe Anlieger,
wir haben heute einen ca. einstündigen Termin am Landratsamt wahrgenommen. Dabei wurden die im Widerspruch vorgebrachten Tatbestände angesprochen, jedoch nicht bis ins Detail
erörtert. Dies deshalb, da aus Sicht des Landratsamts die einzige zu klärende Frage die sei, ob die Breitensteinstraße eine "Historische Straße" ist, oder eben nicht. Falsch angewandte Satzungen
anlässlich anderer Ausbaumaßnahmen als Präzidenzfälle, spielten bei der Klärung dieser Frage keine Rolle. Es existiert im LRA zudem auch ein Straßengutachten, dass 2006 erstellt wurde und das u. a.
die Beschaffenheit der Teerdecke durch Bohrungen untersucht hatte. Dabei reichten die Ergebnisse von ca. 10-12 cm im unteren Bereich (vollkommen ausreichend) bis ca. 5 cm im oberen Bereich
(unzureichend). Dieses Gutachten wird wahrscheinlich auch wieder zur Beurteilung der Straßenbaumaßnahme 2009/2010 herangezogen werden. Für uns war interessant zu erfahren, dass es dieses Gutachten
überhaupt gibt (es wurde auf der Anlieger-versammlung am 30.01.14 nicht erwähnt) und dass das Gutachten (und alle weiteren Unterlagen zur Breitensteinstraße) jederzeit von jedem Bürger in der
Gemeinde eingesehen werden könne. Das werden wir nachholen . . .
Das für Sie Wichtigste - Wie geht es weiter?
Am kommenden Dienstag hat der Vertreter der Gemeinde einen Termin im LRA und wird dabei sowohl die Widersprüche, als auch die Unterlagen der Gemeinde abgeben. Das Landratsamt wird die von beiden
Seiten abgegebenen Unterlagen einer ersten, groben Prüfung unterziehen und eine "Tendenzerklärung" abgeben. Das heißt, es wird mitgeteilt werden, ob die Einsprüche Aussicht auf Erfolg haben werden,
oder ob die Einsprüche zur Vermeidung höherer Kosten, doch lieber zurückgezogen werden sollten. Die momentane Tendenz geht nach mündlicher Aussage in Richtung "Ablehnung".
Dieser erste Bescheid verursacht Kosten in Höhe von ca. 20-30 €.
Sollten die Einsprüche nicht zurückgenommen werden, müsste das LRA ins Detail gehen und die Widersprüche schriftlich detailliert begründen, was Kosten in Höhe von ca. 300 €
verursachen würde. Wichtig dabei ist, dass für alle gleichartigen Einsprüche ein "Einspruchsführer" benannt werden kann! Das bedeutet, dass
stellvertretend für alle Widersprechenden der Fall nur 1 x bearbeitet wird und dem entsprechend auch nur 1 x Kosten anfallen. Dies wird das Landratsamt vor
Bearbeitung der Widersprüche schriftlich vereinbaren. In diesem Fall würde ich für Sie diese Aufgabe übernehmen und, falls wir uns die Kosten entsprechend teilen, kämen im 1. Fall 1,oo €
und im zweiten Fall ca. 10,oo € als Belastung/Widerspruch heraus. Ich glaube, dass sollten wir uns leisten können. Wird dem Einspruch stattgegeben, fallen überhaupt keine Kosten an!
Die volle Bearbeitung des Widerspruchs (Fall 2) kann jedoch einige Monate dauern, erst danach käme die Klage am Verwaltungsgericht.
Wie ich eben telefonisch erfahren (und dann in menem Briefkasten gesehen) habe, hat die Gemeinde heute nochmals ein Schreiben versandt. Das Thema "Aussetzung der Zahlung" hatten wir am LRA auch angesprochen. Es galt ja auch nach dem Schreiben vom 15.04. der Aussetzungsbeschluss vom 02.12.13 weiter. Dieser Beschluss wurde mit dem heutigen Schreiben zurückgezogen, so dass die Bescheide zur Zahlung fällig werden. Dies ist geschieht unabhängig vom weiteren Fortgang des Verfahrens.
Bitte beachten, dass wir auch Teilerfolge erzielen können!
So wird das LRA auf jeden Fall auch die Flächenberechnung prüfen. Hierzu liegen alle Daten vor, das ist kein Abwägungsthema. Allein bei der Fläche liegen die Gemeinde und die Berechung von Herrn
Hattenkofer um 10% auseinander. Diese 10% sollten wir auf jeden Fall erreichen!